Montag, 28. Juli 2008

Augen auf im Straßenverkehr ...

... solange es nicht unmöglich ist.

Ein 29-jähriger Franzose muss sich am 22. August vor Gericht in Nancy verantworten. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, dass er trotz Trunkenheit am Steuer gefahren ist, dabei ohne Füherschein und somit andere Menschenleben gefähredete. Das ist nocht nicht alles: Außerdem ist der Angeklagte blind.
Wie am Montag aus Justizkreisen verlautete, hatte die Polizei den 29-Jährigen in der Nacht zum Freitag gestoppt, als er in Schlangenlinien durch die Ortschaft Neuves-Maisons im Nordosten Frankreichs fuhr.
Es ist doch logisch, warum er Schlangenlinien fähr: wenn man keine Beschilderung erkennt. Nach Angaben der Staatsanwalt wird der Blinde vor Gericht nicht als Augenzeuge auftreten.

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