Dienstag, 3. März 2009

Recht so

Nicht immer bin ich mit den Entscheidungen aus Karlsruhe einverstanden, doch heute haben die Bundesverfassungsrichter eine gutes Urteil gesprochen - zumindest in Teilen. Sie hatten entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Damals konnten zwei Millionen Wahlberechtigte aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ihre Stimme lediglich per Computer abgeben.
Ich halte nichts von Wahlcomputern, da ich der Meinung bin, dass sie nicht transparent ist. Außerdem erlebe ich Tag für Tag welche Probleme man mit einem Computersystem haben kann. Da ich nicht der einzige Computernutzer bin, sollte dieses Problem auch anderen bekannt sein. Es darf nicht sein, dass ich meine Stimme abgebe und ein Computersystem darüber entscheidet, ob diese auch gewertet wird. Etwas anderes bedeutet das nicht für mich.
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies darauf hin, dass mit diesem Urteil Wahlcomputern nicht endgültig ein Ende gesetzt wurde. Hauptsächlich wurde die Entscheidung getroffen, da Wähler die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können müssten. Dies sei durch die aktuellen Modelle nicht gegeben. Wer versichert jedoch, dass die Ergebnisvermittlung nicht durch einen Systemfehler im Hintergrund gefälscht wird? Wie oft meldet Windows eine Fehlermeldung, die keinen Sinn ergibt? Oder wie oft habe ich Probleme mit Firefox? Und wieso ist ein Computer auf einmal total langsam, obwohl nichts geöffnet ist, es keinen Virus und auch keine Fehlermeldung gibt? Das sind alltägliche, zum Teil unerklärliche, Probleme die jeder von uns hat. Wer da ernsthaft pro Wahlcomputer ist, der sollte mal einen PC einschalten. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist eine zuverlässige Ergebnisermittlung zu garantieren. Aber genau das muss die Voraussetzung für ein demokratisches Wahlsystem sein - selbstverständlich.

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